Ausbildung für Humanmediziner

Immer mehr Ärzte und ihre Patienten vertrauen der Akupunktur als einer besonders effektiven Heilmethode. Bei uns können Sie diese Medizin ohne Nebenwirkungen praxisbezogen und rasch erlernen!  Damit helfen Sie Ihren Patienten bei vielfältigen Beschwerden – und verstärken deutlich fühlbar den Zuzahlungsbereich in Ihrer Praxis, so wie dies viele unserer Mitglieder heute bereits erfolgreich tun.

Effektiv und nebenwirkungsfrei
Akupunktur ist Medizin ohne Nebenwirkungen und hilft, wie von der Bundesärztekammer dringend gefordert, bei der Medikamenteneinsparung. In Großstudien wurde nachgewiesen: Akupunktur führt zu wesentlich besseren Erfolgen bei Migräne und Kopfschmerzen sowie bei LWS- und Knieschmerzen. Weitere hochaktuelle Anwendungsgebiete: Heuschnupfen, Schlafstörungen oder die Raucherentwöhnung
 
Solide und praxisorientiert
Von Beginn an war es für uns selbstverständlich, eine fundierte Einführung in das System der Akupunktur und der Chinesischen Medizin anzubieten. Unsere ausgefeilte Lernmethodik auf der Basis modernster Erkenntnisse aus der Lernforschung verbunden mit unserer 30-jährigen Erfahrung erlauben ein entspanntes, Beruf begleitendes Lernen mit geringstmöglichem Zeitaufwand. 

Differenziert und individuell
Mit vielfältigen Weiterbildungen und Qualifikationen kommen wir den jeweiligen Bedürfnissen unserer Kursteilnehmer entgegen (siehe Tabelle „Qualifikationen im Überblick“). Bereits geleistete Fort- und Weiterbildungsstunden werden für spezielle Qualifikationen wie Störherddiagnostik, Traditionelle Chinesische Akupunktur und Laserakupunktur anerkannt.

In drei Schritten
Nach der „Grundqualifikation“ (140 Stunden) folgt die Ausbildung mit einer noch stärkeren Praxisbetonung bis zur „Zusatzbezeichnung Akupunktur“ (200 Stunden) und dann zur „Vollqualifikation“ (350 Stunden). Der detaillierte Ausbildungsgang zur „Zusatzbezeichnung Akupunktur“ ist im Ausbildungsleitfaden der Deutschen Akademie für Akupunktur nachzulesen, dieser deckt das aktuelle „Kursbuch Akupunktur“ der Bundesärztekammer ab. Damit ist gewährleistet, dass nach Absolvierung der 200 Stundenausbildung die inhaltlichen Bedingungen für den Erwerb der „Zusatzbezeichnung Akupunktur für Humanmediziner" erfüllt sind.

Wo wird geprüft?
Die Prüfungshoheit für den Erwerb der „Grundqualifikation“ und der „Vollqualifikation" liegt weiterhin bei anerkannten Fachgesellschaften wie der Deutschen Akademie für Akupunktur | DAA e.V. Nur in Bezug auf den Erwerb der „Zusatzbezeichnung Akupunktur“ sind die jeweiligen Ärztekammern zuständig, die die neue Weiterbildungsordnung (WO) umgesetzt haben. Bitte erkundigen Sie sich bei der Weiterbildungsstelle Ihrer zuständigen Ärztekammer.

Das Formblatt zu „Vollqualifikation“ können Sie sich hier direkt herunterladen. Da die Lesbarkeit bei diesem Formblatt sehr wichtig ist, bitten wir Sie, unsere Leitet Herunterladen der Datei einFormblatt-Vorlage z.B. in Word auszufüllen und auszudrucken. Alternativ können Sie das Leitet Herunterladen der Datei einFormblatt als PDF herunterladen und per Schreibmaschine ausfüllen.
Den Ausbildungsleitfaden für Humanmediziner können Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier einsehen.


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Die Qualifikationen im Überblick

Neue Bezeichnung   

Alte Bezeichnung  

Voraussetzungen   

Prüfungshoheit   

Berechtigt zu 

Teilqualifikation, auch Grundqualifikation genannt

A-Diplom

  1. Approbation als Arzt
  2. 140 UE-Akupunktur-Ausbildung

Fachgesellschaft

  • Abrechnung im Privat-Kassen-Bereich

Zusatzbezeichnung Akupunktur

Erweitertes A-Diplom

  1. Approbation als Arzt
  2. Facharztanerkennung (Übergangsbestimmungen der einzelnen LÄK beachten)
  3. 200 UE-Ausbildung nach den Inhalten der neuen WO


Ärztekammer

  • Führung als Zusatzbezeichnung auf dem Arztschild
  • Voraussetzung zur Lehrbefugnis (neben anderen)
  • Abrechnungsvoraussetzung im GKV-Bereich (neben 80 UE Schmerz und 80 UE Psychosomatik als kurriculäre Fortbildung)

Vollqualifikation

B-Diplom

  1. Approbation als Arzt
  2. 350 UE- Ausbildung

Fachgesellschaft

  • Abrechnung im Rahmen der GKV-Akupunktur für den KV-Bezirk Bremen (AOK-Patienten) Stand: 02.03.07
  • Lehrbefugnis (eine der Voraussetzungen)
  • Führen des Tätigkeitsschwerpunkts „Störherddiagnostik und -behandlung“
  • „Laserakupunktur“

C-Diplom

C-Diplom

  1. Approbation als Arzt
  2. B-Diplom
  3. vollständige Ausbildung in allen Akupunktur-verfahren, Störherd-diagnostik und -therapie

Fachgesellschaft
(derzeit nur von der Deutschen Akademie für Akupunktur angeboten)

D-Diplom

D-Diplom

  1. Approbation als Arzt
  2. B-Diplom
  3. C-Diplom

Fachgesellschaft
(derzeit nur von der Deutschen Akademie für Akupunktur angeboten)

Öffnet internen Link im aktuellen FensterTCM-Diplom der Nanjing-Universität, der führenden TCM-Universität in China

TCM-Diplom

  1. Approbation als Arzt
  2. 12 TCM-Spezialkurse

Fachgesellschaft
(derzeit nur von der Europäischen Akademie für TCM angeboten)

  • Auflistung in der Öffnet internen Link im aktuellen FensterListe der DAA e.V. mit Ärzten, die über spezielle Kenntnisse in der TCM verfügen

 
 

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Eine Zusammenfassung zum Thema Ausbildung finden Sie hier:
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Erfahren Sie mehr über die Akupunktur in unserem Flyer:
Leitet Herunterladen der Datei einAkupunktur - Wann, wie
und warum sie hilft

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