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13.07.2006
Akupunktur abrechnen - aber wie?
07.07.2006
Kassenabrechenbarkeit der Akupunktur geplant
02.06.2006
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Akupunktur Fachpresse
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Der Erfolg der Alternativen
12.06.2006
Nadeln für den Notfall
12.06.2006
Übertherapien vermeiden
Akupunktur abrechnen – aber wie?
Aktuelle Entwicklung zur Integration der Akupunktur in den EBM 2000 plus
Stand 12.07.2006
Was kommt auf uns zu? – Das fragen sich in der letzten Zeit viele Kollegen. Die Meldungen in den Medien stiften oft mehr Verwirrung, als dass sie Klarheit bringen.
Fakt ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Schreiben vom 03.07.2006 unseren Forderungen in wesentlichen Punkten nachgekommen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun die Aufgabe in folgenden Punkten nachzubessern.
- Es ist zu prüfen, ob die 350 Stunden Ausbildung (B-Diplom, Vollqualifikation) nicht als gleichwertig zu den zusätzlichen Forderungen des G-BA (80 Stunden Psychosomatische Grundversorgung und 80 Stunden interdisziplinäre Schmerztherapie) anerkannt werden kann.
- Es ist den Ärzten eine angemessene Übergangsfrist für den Erwerb der Qualifikationsvoraussetzungen einzuräumen.
- Mögliche Zulassung der Kopfschmerzindikationen als Second-Line-Behandlung.
- Erneute Behandlung vor Ablauf von 12 Monaten im Sinne einer "Verordnung außerhalb des Regelfalles"
Bis zu einem entsprechenden Beschluss des G-BA und Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelten die Regeln der Modellversuche. Die meisten Krankenkassen haben die am Modellversuch teilnehmenden Ärzte auch darüber informiert, dass nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger die laufenden Behandlungen bis zum Ende der 6. Woche weitergeführt werden können. In der Regel können damit die einmal begonnenen Behandlungen auch beendet werden.
Für neue Behandlungsfälle ist bei den meisten Krankenkassen noch kein konkretes Konzept veröffentlicht worden.
Von der AOK ist zu hören, dass die Überlegung besteht, die Abrechnung gemäß den Modellversuchen bis zur offiziellen Einführung der EBM-Ziffer weiterzuführen. Kollegen, die bisher noch nicht an Modellversuchen teilgenommen haben, müssen einen Kostenerstattungsantrag bei der entsprechenden AOK stellen. Hier werden dann bis zur EBM-Einführung der Akupunktur Einzelfallentscheidungen getroffen.
Nach Aussage der Ärztezeitung 7./8.Juli 2006 hat der Bewertungsausschuss bereits folgende interne Entscheidung getroffen:
- Eine Übergangsregelung bis 1. Januar 2008 wird als angemessen betrachtet.
- Es wird vermutlich zwei EBM-Ziffern geben
a) Ziffer 30790 mit 1060 Punkten für die Eingangs- und Abschlussuntersuchung
b) Ziffer 30791 mit 480 Punkten je Körperakupunktursitzung
Gegen diese Vorabentscheidung des Bewertungsausschusses haben wir Einspruch erhoben.
Da der Bewertungsausschuss bereits parallel zu den Sitzungen des G-BA seine Arbeit aufgenommen hat, ist mit einer schnelleren Einführung der EBM-Ziffern zu rechnen. Vermutlich können bereits ab Quartal 4/06 die Ziffern angesetzt werden.
In Absprache mit anderen Fachgesellschaften werden wir folgenden Forderungen Nachdruck verleihen:
- Vor weiteren Verlautbarungen des Bewertungsausschusses ist die vom BMG geforderte Nachbesserung des G-BA abzuwarten.
- Die Gleichsetzung der 350 Stundenausbildung (Vollqualifikation) mit der Regelung Zusatzbezeichnung Akupunktur (200) plus 80 Schmerz plus 80 Psychosomatik
- Die Gewährleistung einer Übergangsfrist von drei Jahren in Anlehnung an die Rehabilitations-Richtlinien
