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07.07.2006
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12.06.2006
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12.06.2006
Nadeln für den Notfall
12.06.2006
Übertherapien vermeiden
Zusatzbezeichnung Akupunktur wurde beschlossen
Der 106. Deutsche Ärztetag 2003 in Köln und die Bundesärztekammer folgten nun endlich dem Antrag unserer Akademie, die sich um die volle Anerkennung der Akupunktur durch Einführung einer Zusatzbezeichnung bemüht hatte (wie immer vor allen anderen Akupunkturgesellschaften).
Langjährige Mitglieder werden sich sicherlich erinnern, dass wir früher für das A-Diplom die Absolvierung von 160 Vollstunden als obligatorisch ansahen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat dies dann verwässert, indem sie für das A-Diplom nur 140 Unterrichtseinheiten vorsah; allerdings hat sie andererseits für das B-Diplom, nun Vollqualifikation genannt, 350 Unterrichtseinheiten festgelegt.
Der 106. Deutsche Ärztetag hat nun ganz aktuell den Vorschlag der Bundesärztekammer mit 200 Unterrichtseinheiten für die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ akzeptiert und wird dies den einzelnen Landesärztekammern für die jeweiligen Weiterbildungsordnungen empfehlen. Damit ist auf wenige Stunden genau unser „altes“ A-Diplom übernommen worden, dies gilt auch für die von uns eingeführten A-Diplom-Prüfungen. Es wird noch etwa 1 1/2 bis 2 Jahre dauern, bis diese neue Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten.
„Bittere“ Pille für Praktische Ärzte
Während in der ursprünglichen Fassung der Muster- Weiterbildungsordnung nur eine 24 Monate dauernde Weiterbildung an einem Krankenhaus vorgesehen war, änderte die Bundesärztekammer knapp vor dem 106. Deutschen Ärztetag die Inhalte: Auf einmal fand sich als Voraussetzung für die Zusatzbezeichnung die Notwendigkeit einer Facharztanerkennung.
Unser Verein hat sofort protestiert und auf die fragliche Logik dieser Bestimmung hingewiesen. Die Bundesärztekammer sollte doch bedenken, dass jeder praktische Arzt ohne Einschränkungen berechtigt ist, Injektionen und Infusionen durchzuführen. Für diese Tätigkeiten braucht es also auch nach Ansicht der Bundesärztekammer keine besondere Facharztkompetenz, obwohl die Gefahr einer Schädigung bei der Injektion in den Körper wesentlich höher ist als beim „trockenen“ Einstich einer Akupunktur-Nadel. Aufgrund dieser Überlegung sind übrigens auch die Haftpflichversicherer der Meinung, dass ein Arzt, der Akupunktur ausübt, dafür keine Zusatzhaftpflicht benötigt.
Empfohlenes Praxisschild für unsere praktischen Ärzte, nachdem die Bundesärztekammer ihnen die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ verwehren will.
Unsere Empfehlung für die Praktischen Ärzte: Für einen möglichen Patienten spielt es keine Rolle, ob ein Akupunktur-Arzt eine „Zusatzbezeichnung“ oder einen „Tätigkeitsschwerpunkt“ aufweist. Mittlerweile weiß sicher ein Großteil unserer Bevölkerung, dass die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) als Hauptbestandteil die Akupunktur umfasst und gerade für unsere chronisch Kranken oftmals Hilfe bringt.
Wegen der möglichen Verwechslungsgefahr mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur wird in Zukunft unseren praktischen Ärzten nicht erlaubt sein, „Tätigkeitsschwerpunkt Akupunktur“ zu führen. Da aber keine Verwechslungsgefahr besteht zu „Tätigkeitsschwerpunkt Traditionelle Chinesische Medizin“, können Sie dies auf ihr Arztschild schreiben (siehe Abb. oben). Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil kann keine Ärztekammer dagegen Bedenken anmelden.
Allerdings ist zu beachten, dass als Voraussetzung für einen solchen TCM-Hinweis auf dem Arztschild auch die entsprechenden Kurse in Traditioneller Chinesischer Medizin wie in Ohrakupunktur absolviert werden müssen - siehe Kursvorschau, laufend aktualisiert unter www.akupunktur-seminare.de.
Hinweis für Zahnmediziner
Wir rechnen nicht damit, dass die Zahnärztekammern eine Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ einführen werden. Wir empfehlen daher für das zahnärztliche Praxisschild den Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Akupunktur“ zu führen (nach ebenfalls 200 Unterrichtseinheiten - siehe unten).
Der kürzeste Weg zur Zusatzbezeichnung „Akupunktur“
nach dem Beschluss des 106. Deutschen Ärztetags 2003
Die neuen Regeln für die Weiterbildungszeit (200 UE): 120 Stunden Kurs-Weiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur und anschließend unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten: 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen und 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen innerhalb von mindestens 24 Monaten.
Anmerkung unseres Vereins dazu: Die 120 Stunden Kurs- Weiterbildungszeit entsprechen unseren bisherigen Systematikkursen, die 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen plus 20 Stunden Fallseminare entsprechen unseren bisherigen Hospitationskursen mit integrierten Fallvorstellungen.
A: Systematikkurse mit Praxisdemonstration
| theoretische Unterrichtseinheiten (UE à 45 Min.) |
|
|---|---|
| Intensiv-Anfängerseminar Stufe 0 - Systematikkurs Wochenendkurs für alle Akupunkturverfahren |
14 |
| Ohrakupunktur Stufe 1 mit Patientenbehandlung Systematik-Wochenendkurs Aufbauseminar |
13 |
| Traditionelle Chinesische Akupunktur Stufe 1 (TCM 1) mit Patientenbehandlung Systematik-Wochenendkurs Aufbauseminar |
13 |
| Ohrakupunktur Stufe 2 mit Patientenbehandlung Systematik-Wochenendkurs für mäßig Fortgeschrittene |
13 |
| Traditionelle Chinesische Akupunktur Stufe 2 (TCM 2) mit Patientenbehandlung Systematik-Wochenendkurs für mäßig Fortgeschrittene |
13 |
| Ohrakupunktur Stufe 3 mit Patientenbehandlung Systematik-Wochenendkurs für Fortgeschrittene | 13 |
| Traditionelle Chinesische Akupunktur Stufe 3 (TCM 3) mit Patientenbehandlung Systematik-Wochenendkurs für Fortgeschrittene |
13 |
| Prüfungsvorbereitungstage für die Akupunkturarzt-Prüfung in Ohrakupunktur und Klassischer Chinesischer Akupunktur (4 Tage) | 28 |
| 120 UE |
B: Praktisches bedside-teaching (Hospitation) mit integrierten Fallvorstellungen in der Kleingruppe mit ca. 23 Teilnehmern
Die Fallvorstellungen sind üblicherweise bei der Hospitation integriert und werden mit 4 UE pro Hospitationskurs gerechnet. Eigene Fälle können auch bei Qualitätszirkeln vorgestellt werden.
| praktische Unterrichtseinheiten (UE à 45 Min.) |
|
|---|---|
| Hospitationskurs Ohrakupunktur Stufe 1 Spezial-Wochenendkurs mit Supervision |
16 |
| Hospitationskurs Traditionelle Chinesische Akupunktur Stufe 1 Spezial-Wochenendkurs mit Supervision |
16 |
| Hospitationskurs Ohrakupunktur Stufe 2 Spezial-Wochenendkurs mit Supervision |
16 |
| Hospitationskurs Traditionelle Chinesische Akupunktur Stufe 2 Spezial-Wochenendkurs mit Supervision |
16 |
| Prüfungshospitationskurs in allen Akupunkturverfahren Spezial-Wochenendkurs mit Supervision und spezieller praktischer Prüfungsvorbereitung |
16 |
| 80 UE |
C: Prüfung
Die Prüfungen (schriftl., mündl., prakt.) als Nachweis der Akupunktur-Qualifikation werden jeweils in den Teilbereichen Ohrakupunktur und Klassische Chinesische Akupunktur einmal pro Jahr von der Akademie durchgeführt.
