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Aktuelles rund um das Thema Akupunktur Aktuelles

Kurrikulum für Humanmediziner

Die Akupunkturausbildung der DAA ist seit den 70er Jahren durch die Einführung des sog. A-Diploms Vorreiter für die Entwicklung der Qualifikationen im Bereich Akupunktur. Durch Akzeptanz und Aufnahme der "Zusatzbezeichnung Akupunktur" durch den Deutschen Ärztetag sehen wir unsere immer wieder erhobene Forderung nach einer Anerkennung der Akupunktur im westlichen Gesundheitssystem als erfüllt. Die Inhalte unserer Weiterbildung waren prägend für die neuen Richtlinien und bedurften daher nur geringfügige Anpassungen, um die neuen Regeln für die "Zusatzbezeichnung Akupunktur" zu erfüllen.

Wie schon seit vielen Jahren üblich, erhalten Sie eine praxisorientierte und vor allem solide Einführung in das System der Akupunktur und Chinesischen Medizin. Dabei können Sie je nach Ihren Bedürfnissen (siehe Tabelle "Qualifikationen im Überblick") verschiedene Qualifikationen erwerben. Außerdem ist die Anerkennung der geleisteten Fort- und Weiterbildungsstunden für weitere Qualifikationen zu "Schwerpunkttätigkeiten" wie Störherddiagnostik, Traditionelle Chinesische Medizin, Laserakupunktur und Ganzheitliche Schmerztherapie gegeben. Ausgefeilte Lernmethodik auf der Basis modernster Erkenntnisse aus der Lernforschung in Verknüpfung mit einer 30-jährigen Erfahrung in der Ausbildung ermöglicht Ihnen ein entspanntes, Beruf begleitendes Lernen mit geringstmöglichem Zeitaufwand.

Akupunkturleistungen sind inzwischen in fast allen Ärztekammern (ÄK) Bestandteil der Weiterbildung (einzige Ausnahme ÄK Baden-Württemberg) jedoch nicht generell Bestandteil des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Indikationen „Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule“ und „Chronische Schmerzen mindestens eines Kniegelenks durch Gonarthrose“ besteht seit dem 01. Januar 2007 die Abrechenbarkeit über den EBM.

Die Nachfrage nach Akupunkturleistungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit der Einführung der Akupunktur in den EBM wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zahlreiche Bedingungen an die Abrechenbarkeit geknüpft. Diese Vorgaben finden in der vorliegenden Fassung (18. April / 19. September 2006) nicht die Unterstützung unserer Fachgesellschaft. Dabei machen wir unseren Einfluss geltend, um eine Einigung auf fachlich sinnvolle Bedingungen zu erwirken. Qualitätsanforderungen, die mit dem vorrangigen Ziel der Mengenbegrenzung eingeführt wurden, lehnen wir entschieden ab.

Werden von Privaten Krankenversicherungen Qualifikationen angefordert, so gilt das A-Diplom (jetzt „Teilqualifikation“ genannt) in der Regel als ausreichend.

Wie bereits in unserer Akademie üblich, wird nach dem A-Diplom - neu als „Teilqualifikation“ (140 Stunden) bezeichnet - die Ausbildung mit einer noch stärkeren Praxisbetonung bis zur „Zusatzbezeichnung Akupunktur“ (200 Stunden) und dann zur „Vollqualifikation“ (350 Stunden) - weitergeführt.

Der detaillierte Ausbildungsgang zur „Zusatzbezeichnung Akupunktur“ ist im Ausbildungsleitfaden der DAA nachzulesen, der das aktuelle „Kursbuch Akupunktur“ der Bundesärztekammer abdeckt. Damit ist gewährleistet, dass nach Absolvierung der 200 Stundenausbildung die inhaltlichen Bedingungen für den Erwerb der "Zusatzbezeichnung Akupunktur für Humanmediziner" erfüllt sind.

Wichtiger Hinweis: Für Humanmediziner besteht derzeit laut „Kursbuch Akupunktur“ die Verpflichtung zunächst die 120 Stunden Theorie zu absolvieren bevor mit den Hospitationskursen begonnen werden kann. Wir bitten dies bei der Kursbelegung zu berücksichtigen. Die derzeit laufenden Gespräche lassen allerdings hoffen, dass dieser didaktische Unsinn schon bald korrigiert werden kann.

Die Prüfungshoheit für den Erwerb der "Teilqualifikation" und der "Vollqualifikation" liegen weiterhin bei anerkannten Fachgesellschaften wie der DAA. Nur in Bezug auf den Erwerb der "Zusatzbezeichnung Akupunktur" liegt die Prüfungshoheit in den Kammerbereichen, die die neue Weiterbildungsordnung (WO) umgesetzt haben, in den Händen der jeweiligen Ärztekammer. Bitte erkundigen sie sich bei der Weiterbildungsstelle Ihrer zuständigen ÄK.

Die Qualifikationen im Überblick (Stand: Juli 2007)

Neue Bezeichnung Alte Bezeichnung Voraussetzungen Prüfungshoheit Berechtigt zu

A-Diplom

1.) Approbation als Arzt / Zahnarzt

2.) 140 UE-

Akupunktur-Ausbildung

Fachgesellschaft

Abrechnung im Privat-Kassen-Bereich

Erweitertes A-Diplom

1.) Approbation als Arzt

2.) Facharztanerkennung (Übergangsbestimmungen der einzelnen LÄK beachten)

3.) 200 UE-Ausbildung nach den Inhalten der neuen WO

Ärztekammer

Führung als Zusatzbezeichnung auf dem Arztschild

Voraussetzung zur Lehrbefugnis (neben anderen)

Abrechnungsvoraussetzung im GKV-Bereich (neben 80 UE Schmerz und 80 UE Psychosomatik als kurriculäre Fortbildung)

B-Diplom

1.) Approbation als Arzt oder Zahnarzt

2.) 350 UE- Ausbildung

Fachgesellschaft

Abrechnung im Rahmen der GKV-Akupunktur für den KV-Bezirk Bremen (AOK-Patienten) Stand: 02.03.07

Lehrbefugnis (eine der Voraussetzungen)

Führen des Tätigkeitsschwerpunkts „Störherddiagnostik und
-behandlung“
„Laserakupunktur“

C-Diplom

1.) Approbation als Arzt oder Zahnarzt

2.) B-Diplom

3.) vollständige Ausbildung in allen Akupunkturverfahren, Störherddiagnostik und - therapie

Fachgesellschaft

(derzeit nur von der DAA angeboten)

Auflistung in der „Expertenliste“ unter www.akupunktur.de/patient/arztliste.php

D-Diplom

1.) Approbation als Arzt oder Zahnarzt

2.) B-Diplom

3.) C-Diplom

Fachgesellschaft

(derzeit nur von der DAA angeboten)

Auflistung in der „Expertenliste“ unter www.akupunktur.de/patient/arztliste.php Tätigkeit als Dozent in Lehre und Forschung

TCM-Diplom

1.) Approbation als Arzt oder Zahnarzt

2.) 12 TCM-Spezialkurse

Fachgesellschaft

(derzeit nur von der DAA angeboten)

Auflistung in der Liste der Ärzte mit speziellen Kenntnissen in der TCM  unter www.akupunktur.de/patient/arztliste.php

Im Bereich der ÄK Baden-Württemberg ist der „Tätigkeitsschwerpunkt Akupunktur“ noch auf dem Schild führbar, statt der „Zusatzbezeichnung Akupunktur“.

Vollqualifikation

Das Formblatt können Sie sich hier direkt herunterladen. Da die Lesbarkeit bei diesem Formblatt sehr wichtig ist, bitten wir Sie, unsere Formblatt-Vorlage z.B. in Word auszufüllen und auszudrucken. Alternativ können Sie das Formblatt als PDF herunterladen und per Schreibmaschine ausfüllen.

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