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13.07.2006
Akupunktur abrechnen - aber wie?
07.07.2006
Kassenabrechenbarkeit der Akupunktur geplant
02.06.2006
Akupunktur als Kassenleistung
Akupunktur Fachpresse
12.06.2006
Der Erfolg der Alternativen
12.06.2006
Nadeln für den Notfall
12.06.2006
Übertherapien vermeiden
Kurrikulum für Zahnmediziner
Der Tätigkeitsschwerpunkt „Akupunktur“ (das erweiterte A-Diplom)
Nach dem Erwerb dieses so genannten erweiterten A-Diploms sind Sie berechtigt, „Tätigkeitsschwerpunkt Akupunktur“ auf Praxisschild, Visitenkarten, Briefbögen, Internetseiten usw. zu führen, so können Sie für Ihre Praxis werben.Es folgt die von uns für Sie empfohlene Kursreihenfolge:
- Intensiv-Anfängerseminar Stufe 0 mit Patientendemonstration
Systematikkurs für alle Akupunkturverfahren, ein Wochenendkurs, (entspricht dem Muster-Kursbuch der Bundesärztekammer Kurs A1 und A2 anteilig) - Ohrakupunktur Stufe 1 (Aufbaustufe) mit Patientendemonstration
Systematikkurs, ein Wochenendkurs (entspricht dem Muster-Kursbuch der Bundesärztekammer Kurs A3 und E1 anteilig) - Klassische Chinesische Akupunktur Stufe 1 (Aufbaustufe)
mit Patientendemonstration, Systematikkurs, ein Wochenendkurs (entspricht dem Muster-Kursbuch der Bundesärztekammer Kurs B1 und B2 anteilig) - Ohrakupunktur Stufe 2 mit Patientendemonstration
Systematikkurs für mäßig Fortgeschrittene, ein Wochenendkurs (entspricht dem Muster-Kursbuch der Bundesärztekammer Kurs E2 und E3 anteilig) - Klassische Chinesische Akupunktur Stufe 2,
mit Patientendemonstration, Systematikkurs für mäßig Fortgeschrittene, ein Wochenendkurs (entspricht dem Muster-Kursbuch der Bundesärztekammer Kurs B3 und C1 anteilig) - Ohrakupunktur Stufe 3 mit Patientendemonstration
Systematikkurs für Fortgeschrittene, ein Wochenendkurs (spezieller Zusatzkurs für fortgeschrittene Techniken in Diagnostik und Therapie in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, besonders Störherd-Erkennung und -Behandlung) - Klassische Chinesische Akupunktur Stufe 3, mit Patientendemonstration,
Systematikkurs für Fortgeschrittene, ein Wochenendkurs (entspricht dem Muster-Kursbuch der Bundesärztekammer Kurs C2 und C3 anteilig) - Verschiedene Verfahren der Akupunktur mit Relevanz für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in ihrer Praxisanwendung einschließlich der energetischen Überlegungen aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) mit Patientendemonstration, Intensivkurs mit Systematik-Teil am Samstag und Hospitationsteil am Sonntag
Klassische Chinesische Akupunktur Spezialseminar in der Kombination Systematik und Hospitation
Weitere Hospitationskurse mit Fallseminaren integriert
5 Hospitationskurse mit Fallseminaren
Hinweis zur Kursreihenfolge: Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, mit dem Kurs I = Anfängerseminar zu beginnen. Wenn es Ihnen zeitlich möglich ist, wäre es sinnvoll, als nächsten Kurs unser Seminar Ohrakupunktur der Stufe 1 (Aufbaustufe) zu belegen, da diese Akupunkturform (Mikrosystemakupunktur) auch schon für den Anfän- ger häufig einen raschen Therapieerfolg bei Patienten bringt. Die Kurse in Traditioneller Chinesischer Akupunk- tur können zwar prinzipiell in beliebiger Reihenfolge durchlaufen werden, doch die oben empfohlene Reihenfolge erleichtert die Aufnahme des Lehrstoffes.
Bitte entnehmen Sie die Termine unserer Kursvorschau bzw. www.akupunktur-seminare.de
Zurück nach obenUnsere Akademie - Vorbild für andere Akupunkturgesellschaften -
Einführung des A-Diploms mit 140 UE
Unser A-Diplom mit Prüfungsabschluss wurde zum anerkannten Standard der Akupunktur-Grundqualifikation. Der 106. Deutsche Ärztetag hat für Humanmediziner die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ beschlossen und damit den bisherigen Ausbildungsumfang etwas erweitert - von 140 Unterrichtseinheiten auf 200 UE. Da die Zahnärztekammern keine Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ einführen wollen, empfehlen wir Ihnen für das zahnärztliche Praxisschild den Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Akupunktur“ zu führen - dafür ist keine Genehmigung der Zahnärztekammern notwendig.
Diese erweiterte Akupunkturausbildung umfasst also 200 Unterrichtseinheiten (UE) analog der humanmedizinischen Fortbildung und geht besonders auf zahnmedizinische Themen ein.
Nach dem Erwerb dieses so genannten erweiterten A-Diploms sind Sie berechtigt, „Tätigkeitsschwerpunkt Akupunktur“ auf Praxisschild, Visitenkarten, Briefbögen, Internetseiten usw. zu führen, so können Sie für Ihre Praxis werben.
Zurück nach obenVollqualifikation
Unser Verein bietet Kurse für die Vollqualifikation „Akupunktur“ nach Ärztekammer-Richtlinie an. Diese Qualifikation wurde früher erweitertes B-Diplom genannt. Die Landesärztekammer Westfalen-Lippe hat federführend die Akupunktur-Ausbildungsrichtlinie zur Vorlage bei der Bundesärztekammer unter Mitwirkung auch unseres Vereins erarbeitet.
Folgende Übergangsregelung wurde von der ÄKWL beschlossen und veröffentlicht: „Das Fortbildungszertifikat Akupunktur kann bis zum 31.12.2000 mit dem Nachweis einer 140-Stunden-Qualifikation einschließlich Prüfung bei einem von der Ärztekammer anerkannten Veranstalter erworben werden. Das erworbene Fortbildungszertifikat ist zunächst bis zum 31.12.2004 befristet gültig.“
Nach dem 01.01.2005 ist eine 350-Stunden-Qualifikation, das heißt 350 absolvierte Lehrstunden à 45 Minuten, obligatorisch! Für diejenigen, die nicht bis zum 31.12.2000 die 140-Stunden-Qualifikation erfolgreich abschließen, gilt diese neue Regelung bereits ab 01.01.2001.
Sie müssen also auf jeden Fall in absehbarer Zeit die Gesamtzahl von 350 Unterrichtseinheiten (im Folgenden mit UE abgekürzt) erreichen. Einige Krankenkassen fordern ungeachtet der Ärztekammerrichtlinien bereits ab 01.01.2001 eine Vollqualifikation mit 350 UE zur Kostenerstattung.
Das A-Diplom bleibt als Zwischenprüfung nach 140 UE bestehen.
Nach der Grundqualifikation – bei uns A-Diplom genannt – werden noch weitere 210 UE zur Vollqualifikation benötigt.
Diese 210 UE müssen in einem Verhältnis 50:50 Theorie zu Praxis aufgeteilt werden; das heißt, sowohl für den Theorieteil als auch für den Praxishospitationsteil sind nach dem A-Diplom noch jeweils 105 Unterrichtseinheiten zur Vollqualifikation abzuleisten.
Theorie und Praxis für die Vollqualifikation – jeweils 105 Unterrichtseinheiten (UE)
Es sollte etwa eine Gleichgewichtung zwischen Klassischer Chinesischer Akupunktur und Ohrakupunktur angestrebt werden.
Folgende Kursauswahl bietet die DAA an:
| (jeweils 2-tägig) | Theorie | Praxis |
|---|---|---|
| Schädelakupunktur | 13 UE | |
| Hospi Schädelakupunktur | 16 UE | |
| Körper* 3 | 13 UE | |
| Hospi Körper* Stufe 3 | 16 UE | |
| Körper* 4 | 13 UE | |
| Hospi Körper* Stufe 4 | 16 UE | |
| Körper* 5 | 13 UE | |
| Hospi Körper* Stufe 5 | 16 UE | |
| Ohr 3 | 13 UE | |
| Hospi Ohr Stufe 3 | 16 UE | |
| Ohr 4 | 13 UE | |
| Hospi Ohr Stufe 4 | 16 UE | |
| Expertenkurs (praxisorientierte Theoriestunden) |
35 UE | |
| TCM - Schmerz | 13 UE | |
| Spezialhospi + | 8/16 UE |
* Körper entspricht dem Kursinhalt: Klassische Chinesische Akupunktur.
+ Die eintägigen Spezialhospitationskurse mit spezial-und fachgebietsbezogenen Akupunkturthemen werden in den Praxen von Referenten, Referentinnen durchgeführt. Es werden Patienten untersucht und behandelt.
Auch Kurse der europäischen Schwestergesellschaften EAA, ÖGKA und SÄGAA können besucht werden.
Zurück nach obenVoraussetzungen für die Vollqualifikation
Danach müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Als Grundlage muss das A-Diplom, auch Grundqualifikation genannt, bereits vorliegen.
- Weitere 210 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden – davon die Hälfte Theorie- bzw. Systematikkurse und die andere Hälfte Hospitationen ab der Stufe 3 mit maximaler Gruppengröße von 20 Teilnehmern.
Auch bei anderen Veranstaltern absolvierte Kurse können nach individueller Prüfung anerkannt werden. - Die Dokumentation von 10 eigenen Patientenfällen, die mit Akupunktur behandelt wurden, ist spätestens beim Abschlusskolloquium vorzulegen (ähnlich wie bei unserem Schwesterverein „Ärztetag für Medizin ohne Nebenwirkungen“ die eigenen Homöopathiefälle). Diese Patientendokumentation sollte vom Umfang her eine halbe bis ganze DIN-A 4 Seite (siehe Formblatt, das Sie mit Ihrer Prüfungsanmeldung anfordern) pro Patient betragen.
- Abschlussprüfung (nur mündlich und praktisch, nicht schriftlich).
Die Prüfung muss von zwei Referenten abgehalten werden, einer von diesen muss das D-Diplom (Dozentendiplom) besitzen. Deshalb wird das Sekretariat Ihnen einen geeigneten Termin anbieten.
Prüfungsgebühr: EURO 55,–
Hinweis: Akupunkturärzte/innen, die insgesamt 350 UE Akupunktur absolviert haben, dürften bei dieser Prüfung in der Art eines Kolloquiums am Patienten keine Probleme haben.
Prüfungs-Termine finden während der Systematik-Kurse, regional bei Hospitationskursen und bei Kursen der europäischen Schwestergesellschaften (EAA, ÖGKA, SÄGAA) statt. Voraussetzung ist die Anwesenheit von zwei Referenten mit dem Dozenten-Diplom – vorherige Anmeldung hierfür ist erforderlich.
Wir werden versuchen, Ihre Wünsche betreffend Termin und Ort für Ihr Kolloquium zu berücksichtigen und werden Sie nach Ihrer Anmeldung benachrichtigen.
Bitte bringen Sie unbedingt zur Prüfung Ihre Dokumentation von 10 Patientenfällen auf dem entsprechenden Formblatt mit.
Vollqualifikation
Das Formblatt können Sie sich hier direkt herunterladen. Da die Lesbarkeit bei diesem Formblatt sehr wichtig ist, bitten wir Sie, unsere Formblatt-Vorlage z.B. in Word auszufüllen und auszudrucken. Alternativ können Sie das Formblatt als PDF herunterladen und per Schreibmaschine ausfüllen.
