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Deutsche Akademie für Akupunktur | DAA e.V.
Sonderbestimmungen Humanmedizin
Die Landesärztekammern machen unterschiedliche Vorgaben darüber, ab wie vielen Stunden Theorie die Teilnahme an einem Hospitationskurs möglich ist.
Damit Sie sich konkret über die Regelungen Ihrer Kammer informieren können, finden Sie nachfolgend die Hinweise auf die aktuelle Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer.
Sonderbestimmungen der Landesärztekammern
In den meisten Bundesländern können die Hospitationskurse direkt nach der Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gebucht werden, wie wir es in unseren Leitfäden empfehlen. Eine Vereinheitlichung ist offenbar von der Bundesärztekammer geplant. Bis dahin gelten die Bestimmungen in nachfolgender Übersicht (Stand Februar 2017):
BADEN-WÜRTTEMBERG
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
BAYERN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
BERLIN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
BRANDENBURG
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
BREMEN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
HAMBURG
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
HESSEN
Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
NIEDERSACHSEN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
NORDRHEIN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
RHEINLAND-PFALZ
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
SAARLAND
Absolvierung von 24 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
SACHSEN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
SACHSEN-ANHALT
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
THÜRINGEN
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
WESTFALEN-LIPPE
Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.
Eine Übersicht der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern finden Sie hier.