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Deutsche Akademie für Akupunktur | DAA e.V.

Sonderbestimmungen Humanmedizin

Die Landesärztekammern machen unterschiedliche Vorgaben darüber, ab wie vielen Stunden Theorie die Teilnahme an einem Hospitationskurs möglich ist.
Damit Sie sich konkret über die Regelungen Ihrer Kammer informieren können, finden Sie nachfolgend die Hinweise auf die aktuelle Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer.

Sonderbestimmungen der Landesärztekammern

In den meisten Bundesländern können die Hospitationskurse direkt nach der Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gebucht werden, wie wir es in unseren Leitfäden empfehlen. Eine Vereinheitlichung ist offenbar von der Bundesärztekammer geplant. Bis dahin gelten die Bestimmungen in nachfolgender Übersicht (Stand Februar 2017):

BADEN-WÜRTTEMBERG

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


BAYERN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


BERLIN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


BRANDENBURG

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


BREMEN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


HAMBURG

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


HESSEN

Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


MECKLENBURG-VORPOMMERN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


NIEDERSACHSEN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


NORDRHEIN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


RHEINLAND-PFALZ

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


SAARLAND

Absolvierung von 24 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


SACHSEN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


SACHSEN-ANHALT

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


SCHLESWIG-HOLSTEIN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


THÜRINGEN

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.


WESTFALEN-LIPPE

Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung.

Eine Übersicht der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern finden Sie hier.