Hospitationskurse - Teilnahmevoraussetzungen
Die Landesärztekammern machen unterschiedliche Vorgaben, ab wie vielen Stunden Theorie oder Grundkurs man an einem Hospitationskurs teilnehmen kann. In den meisten Bundesländern können die Hospitationskurse direkt nach der Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gebucht werden. Im Bundesland Hessen sind derzeit noch 120 Theoriestunden abzuleisten, bevor sich die Praxis anschließen kann.
Eine Vereinheitlichung ist offenbar von der Bundesärztekammer geplant. Bis dahin gelten die Bestimmungen in nachfolgender Übersicht (Stand: Februar 2017):
- Baden-Württemberg: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Bayern: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Berlin: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Brandenburg: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Bremen: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Hamburg: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Hessen: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Mecklenburg-Vorpommern: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Niedersachsen: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Nordrhein: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Rheinland-Pfalz: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Saarland: Absolvierung von 24 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Sachsen: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Sachsen-Anhalt: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Schleswig-Holstein: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Thüringen: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
- Westfalen-Lippe: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
Eine Übersicht der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern finden Sie hier.
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