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Deutsche Akademie für Akupunktur | DAA e.V.
Nachgefragt
Sie haben Fragen zur Akupunktur? Sie haben auf unserer Seite in den Patientenmerkblättern und der Patientenzeitschrift keine passende Antwort gefunden?
Dann nutzen Sie unser praktisches Online-Formular und wir leiten Ihre Frage direkt an einen unserer Experten weiter, der Ihnen dann zeitnah antwortet.
Nachgefragt - Themen
Informationen, Tipps und Anregungen zu diesem Thema gibt Frau Dr. Strittmatter in ihrem Video, welches Sie hier ansehen können.
Patientenanfrage: Seit über 2 Jahren leide ich an starken Kiefergelenksbeschwerden mit atypischem Gesichtsschmerz. Nach dem Entfernen einer Vielzahl meiner Zähnen wurde leider erst erkannt, dass die Hauptursache nicht die Zähne waren, sondern mein extremer Bruxismus.
Mir sind dann 13 Implantate gesetzt worden, wovon drei wieder rausgefallen sind und drei entfernt werden mussten. Ich trage nun derzeit im Ober- und Unterkiefer Prothesen. Leider sind meine Schmerzen muskulär bedingt wieder sehr schlimm. Hinzugekommen sind Nervenschmerzen. Mir wurde nun Akupunktur mit dem Schwerpunkt "Trauma" empfohlen, damit das "Pressen" an sich behandelt wird, da ich meine Prothese immer innerhalb von ein paar Wochen runtergebissen habe.
Zudem hatte ich während der Behandlungen ein paar traumatische Erlebnisse, so dass ich große Ängste entwickelt habe. Wäre eine Störherddiagnostik und anschließende Störherdtherapie in meinem Fall vielleicht hilfreich?
Expertenantwort: Die Störherddiagnostik kann sehr wahrscheinlich wichtige Informationen zu Ihren Beschwerden liefern. Störherde können eine Regulationstherapie wie die Akupunktur in ihrer Wirkung blockieren. Störherde können Narben, beherdete Zähne, Unverträglichkeiten von Materialien, aber auch Lebensmittel und Umweltgifte sein. Diese Faktoren können im Rahmen einer vorbereitenden Diagnosesitzung zur Akupunkturbehandlung bestimmt werden.
Ein ganzheitlich tätiger Zahnarzt wird die Zusammenhänge herausfinden. Entsprechend qualifizierte Zahnärzte finden Sie auf unserem Patientenportal www.akupunktur.de/patienten/akupunktur-arztsuche/zahnmedizin.html. Geben Sie als Qualifikation Experte oder Störherddiplom an.
Gesetzlich versicherte Patienten:
Die Bundesärztekammer hat zwei Indikationen festgelegt, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung aufkommen.
Hierzu zählen Schmerzen des Kniegelenks und/oder der Lendenwirbelsäule. Wenn der akupunktierende Arzt seine Qualifikation nachweisen kann, darf er die Kosten für die Behandlung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Für die Behandlungskosten aller anderen Krankheitsbilder, bei denen Akupunktur sinnvoll ist und auch zum Einsatz kommt, müssen die Patienten derzeit selbst aufkommen. Sie werden als IGel-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) oder auf Privatrezept abgerechnet.
Privatpatienten:
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: IV ZR 135/92) sind die privaten Krankenversicherungen zumindest immer dann verpflichtet, die "Alternative Medizin" - also auch die Akupunktur - zu bezahlen, wenn die Therapieansätze der Schulmedizin erfolglos geblieben sind.
Die Kosten für eine Akupunkturbehandlung betragen ca. EUR 25.- bis 80.- und sind vom Aufwand abhängig. Eine Sitzung dauert in der Regel 30-45 Minuten.
Fragen zu Fachbegriffen beantwortet Ihnen unser Akupunktur-ABC.
Sie können uns natürlich Ihre Frage auch per E-Mail zukommen lassen. Wir leiten Sie an unsere zuständigen Experten weiter und Sie erhalten zeitnah eine Antwort.